Oft werden Menschen mit Pflegegrad II-V ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber nach § 37,3 SGB XI Pflegeberatungen vor, welche die Überlastung der Pflegenden verhindern und eine Bedarfsgerechte Pflege gewährleisten sollen.
Diese Beratungen sind verpflichtend und finden bei den Pflegegraden II und III halbjährig und bei den Pflegegraden IV-V vierteljährig statt. Möchten Sie hierfür unseren Pflegdienst in Anspruch nehmen, lassen wir Sie gerne von unseren speziell dafür ausgebildeten Pflegekräften beraten.