Unsere Leistungen in der Pflegeberatung

Oft werden Menschen mit Pflegegrad II-V ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber nach § 37,3 SGB XI Pflegeberatungen vor, welche die Überlastung der Pflegenden verhindern und eine Bedarfsgerechte Pflege gewährleisten sollen.

Diese Beratungen sind verpflichtend und finden bei den Pflegegraden II und III halbjährig und bei den Pflegegraden IV-V vierteljährig statt. Möchten Sie hierfür unseren Pflegdienst in Anspruch nehmen, lassen wir Sie gerne von unseren speziell dafür ausgebildeten Pflegekräften beraten.

Über diese Beratungen hinaus stehen wir unseren Klienten und/oder deren Angehörigen natürlich in allen Fragen welche das Thema Pflege betreffen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Hierfür bieten wir Pflegeschulungen an, welche von uns individuell auf Ihren Fall abgestimmt werden. Ziel hierbei ist eine Entlastung der Pflegenden und die Vermittlung von Pflegerischen Grundkenntnissen, damit eine gute Pflege in ihren eigenen vier Wänden gewährleistet ist.

In der Regel Rechnen wir unsere Beratungsleistungen direkt mit den Pflegekassen ab. Grundlage hierfür ist eine Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst der Pflegekassen. Haben Sie Fragen hierzu, oder möchten Sie oder Ihre Angehörigen diese Leistungen in Anspruch nehmen, beraten wir Sie gerne, nach Terminvereinbarung in einem kostenlosen und unverbindlichen  Gespräch in unserem Büro in Lennestadt-Meggen.