Oft werden Menschen mit den Pflegestufen I-III ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt. In diesen Fällen sieht der Gesetzgeber nach § 37,3 SGB XI Pflegeberatungen vor, welche die Überlastung der Pflegenden verhindern und eine Bedarfsgerechte Pflege gewährleisten sollen.
Diese Beratungen sind verpflichtend und finden bei den Pflegestufen I und II halbjährig und bei Pflegestufe III vierteljährig statt. Möchten Sie hierfür unseren Pflegdienst in Anspruch nehmen, lassen wir Sie gerne von unseren speziell dafür ausgebildeten Pflegekräften beraten.